Glossar

Verdachtsmeldung

Das Wichtigste in Kürze

Eine Verdachtsmeldung ist eine gesetzlich geregelte Meldung eines Verpflichteten an die zuständige Zentralstelle, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten können.

Eine Verdachtsmeldung wird nicht erst dann abgegeben, wenn eine Straftat bewiesen ist. Maßgeblich sind konkrete Tatsachen und die gesetzlichen Prüfmaßstäbe des Geldwäsche-rechts. Verpflichtete müssen Sachverhalte prüfen, dokumentieren und die Meldung an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) richten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die betroffene Person darf über eine Meldung grundsätzlich nicht unzulässig informiert werden.

Für Kunden kann eine Prüfung oder vorübergehende Verzögerung einer Transaktion deshalb mehrere Ursachen haben. Eine Verdachtsmeldung ist weder ein Schuldspruch noch eine öffentliche Bewertung der Person. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach dem gesetzlichen Verfahren.

Verdachtsmeldung ist nicht dasselbe wie eine Strafanzeige, auch wenn Informationen unter den gesetzlichen Voraussetzungen an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden können. Quelle: FIU Deutschland.

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