Start ab 1. Januar 2027
Standarddepot abschließen: So funktioniert der Start ab 2027
Neue Standarddepot-Verträge können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ein unmittelbarer Abschluss ist derzeit noch nicht möglich. Erfahren Sie, wie der Abschluss voraussichtlich funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und worauf Sie beim späteren Anbietervergleich achten sollten.
Zuletzt aktualisiert am
Ein Abschluss ist derzeit noch nicht möglich
Der Start der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zertifizierte Angebote und konkrete Abschlussmöglichkeiten werden voraussichtlich schrittweise veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald belastbare Anbieterinformationen vorliegen.
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Aktueller Status: Ab wann ist ein Abschluss möglich?
Neue Standarddepot-Verträge sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156), das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, legt diesen Starttermin verbindlich fest.
Derzeit ist noch kein regulärer Abschluss möglich. fondssuche.com zeigt ausschließlich verifizierte und tatsächlich verfügbare Angebote – und zwar erst dann, wenn Anbieter ihre Produkte zertifiziert haben, tatsächlich abschließbar sind und von der Redaktion geprüft wurden.
Praxishinweis zum Marktstart
Nicht alle Anbieter werden voraussichtlich gleichzeitig zum 1. Januar 2027 starten. In der Praxis ist zu erwarten, dass erste Angebote schrittweise verfügbar werden. fondssuche.com behauptet keine vollständige Marktübersicht und listet nur Angebote, deren Verfügbarkeit und Produktinformationen nachvollziehbar geprüft wurden.
Gesetzlicher Rahmen: bereits beschlossen
Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet. Damit sind die wesentlichen Rahmenbedingungen des Standarddepots – Anlageformen, Förderstruktur, Kostenbegrenzung – gesetzlich verbindlich festgelegt. Konkrete Produktangebote einzelner Anbieter sind davon unabhängig.
Was ist ein Standarddepot?
Das Standarddepot ist eine besondere, standardisierte Variante des Altersvorsorgedepots. Es handelt sich um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit vordefinierten Standardeinstellungen für die Kapitalanlage.
Der wesentliche Unterschied zu einem normalen Broker-Depot: Das Standarddepot ist staatlich gefördert (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus), unterliegt gesetzlichen Kostenbeschränkungen und ist auf die langfristige Altersvorsorge ausgerichtet. Ein vorzeitiger Zugriff auf das Kapital gilt als schädliche Verwendung und löst eine Rückforderung der Zulagen aus.
Das Standarddepot richtet sich vor allem an Menschen, die ohne tiefes Produktwissen in die staatlich geförderte Vorsorge einsteigen möchten – ohne selbst Anlageentscheidungen treffen zu müssen. Das Anlagekonzept (Fonds, Anlagestruktur) ist durch den Anbieter im gesetzlichen Rahmen vordefiniert.
Altersvorsorgedepot: der Riester-Nachfolger
Was das Altersvorsorgedepot ist, wie die Förderung funktioniert und was bereits gesetzlich feststeht – vollständig erklärt.
Wo wird man ein Standarddepot abschließen können?
Ein Standarddepot kann bei zertifizierten Anbietern staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte abgeschlossen werden. Das können Banken, Broker, Versicherungsunternehmen oder andere zugelassene Finanzdienstleister sein, die ein entsprechendes Altersvorsorgedepot-Produkt auf den Markt bringen und eine standardisierte Variante davon anbieten.
Möglicherweise wird es auch ein öffentlich organisiertes Standardangebot geben. Das Gesetz lässt diese Option offen. Konkrete Details dazu sind zum Redaktionsschluss noch nicht abschließend bekannt.
Keine Anbieterliste vor dem Marktstart
Auf dieser Seite werden keine Anbieter genannt, bevor ihre Produkte tatsächlich verfügbar und von der Redaktion geprüft sind. Nur tatsächlich verfügbare, zertifizierte Angebote mit nachvollziehbaren Produktinformationen werden später gelistet. Vermutungen oder Gerüchte über mögliche Anbieter werden nicht veröffentlicht.
Voraussetzungen für den Abschluss
Für einen Standarddepot-Abschluss werden voraussichtlich verschiedene Informationen und Nachweise erforderlich sein. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen:
Gesetzlich geregelter Personenkreis
Förderberechtigte sind laut BGBl. I 2026 Nr. 156: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie weitere im Gesetz benannte Gruppen.
Übliche Anforderungen aus Identifizierung und Vertragsabschluss
- • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- • Steueridentifikationsnummer
- • Bankverbindung für Lastschrift
- • Angaben zu Kinderzulagen (Name, Geburtsdatum, Kindergeldberechtigung)
- • Festlegung des gewünschten Eigenbeitrags
Noch nicht abschließend bekannt
Genaue Anforderungen einzelner Anbieter (Mindestbeitrag, Online-Identifizierung, Nachweis der Förderberechtigung) werden erst mit den konkreten Produktangeboten veröffentlicht. Angaben zu Riester-Verträgen können je nach Anbieter für Übertragungsprozesse relevant sein, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Standarddepot abschließen: voraussichtlicher Ablauf
Wie der Abschluss im Detail ablaufen wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Die folgende Schrittabfolge beschreibt den voraussichtlichen typischen Prozess – einzelne Schritte können je nach Anbieter variieren oder zusammengefasst werden:
1. Anbieter und Produkt auswählen
Verfügbare, zertifizierte Standarddepot-Anbieter vergleichen. Erst nach Marktstart und redaktioneller Prüfung auf fondssuche.com einsehbar.
2. Kosten und Anlagekonzept prüfen
Effektivkosten, verwendete Anlagebausteine und Umschichtungsregeln vor Abschluss prüfen.
3. Persönliche Angaben erfassen
Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Kontodaten angeben.
4. Identität bestätigen
Identifizierung per VideoIdent, PostIdent oder einem anderen vom Anbieter vorgesehenen Verfahren.
5. Förder- und Zulagenangaben hinterlegen
Angaben zu Kinderzulagen, Kindergeldberechtigung und der gewünschten Förderart machen.
6. Beitrag und Sparrate festlegen
Eigenbeitrag (mindestens 120 Euro/Jahr) und Zahlungsintervall (monatlich, jährlich) wählen.
7. Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen
Produktinformationsblatt, Kosteninformationen und Vertragsbedingungen vor Unterschrift lesen.
8. Vertrag digital oder schriftlich abschließen
Je nach Anbieter digitale Signatur, Online-Abschluss oder schriftlicher Vertragsabschluss.
9. Bestätigung und Produktinformationen prüfen
Vertragsbestätigung und Zugangsdaten sorgfältig aufbewahren.
10. Beiträge und Zulagen regelmäßig prüfen
Jährlich prüfen, ob die staatlichen Zulagen korrekt gutgeschrieben wurden.
Was kann ich bereits vor dem 01.01.2027 tun?
Auch wenn ein Abschluss noch nicht möglich ist, können Sie sich schon jetzt gut auf den Marktstart vorbereiten:
- Persönliche Rentenlücke grob einschätzen – dafür steht unser kostenloser Rentenlücken-Rechner zur Verfügung.
- Mögliche monatliche Sparrate realistisch festlegen, abhängig von verfügbarem Einkommen und anderen Vorsorgebausteinen.
- Förderanspruch berechnen: Grundzulage (bis 540 €/Jahr), Kinderzulage (bis 300 €/Kind) und Berufseinsteigerbonus (200 €) im Förderrechner ermitteln.
- Standarddepot und freies Altersvorsorgedepot vergleichen: Welches Produkt passt besser zur eigenen Risikobereitschaft und zum Bedarf an Eigenverantwortung?
- Bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen: Erst Übertragungsmodalitäten abwarten, die gesetzlich vorgesehen, aber noch nicht abschließend geregelt sind.
- Kostenbegriffe verstehen: Was bedeuten Effektivkosten, TER, Abschlusskosten? Wer diese Begriffe kennt, kann Angebote später besser vergleichen.
- Risikobereitschaft einschätzen: Das Standarddepot enthält keine Kapitalgarantie. Wer damit nicht umgehen kann, sollte sich über Alternativen informieren.
- Diese Seite als Lesezeichen speichern – so erfahren Sie als Erstes, wann erste geprüfte Angebote verfügbar sind.
Standarddepot-Anbieter ab 2027
Noch keine geprüften Angebote verfügbar
Sobald zertifizierte Standarddepot-Angebote tatsächlich verfügbar sind, werden sie an dieser Stelle ergänzt. Die Übersicht wird anhand der veröffentlichten Produktunterlagen, Kosteninformationen und Anbieterangaben geprüft und regelmäßig aktualisiert.
Es ist möglich, dass einzelne Anbieter erst nach dem offiziellen Starttermin Angebote veröffentlichen. Ein fehlender Anbieter bedeutet daher nicht automatisch, dass dieser dauerhaft kein Standarddepot anbieten wird.
Wie finde ich später ein passendes Standarddepot?
Sobald Angebote verfügbar sind, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich. Folgende Kriterien sind dabei besonders relevant:
Keine Rangliste vor dem Marktstart
fondssuche.com erstellt keine Rankings oder Empfehlungen, solange keine belastbaren, tatsächlich verfügbaren Produktdaten vorliegen. Eine spätere Anbieterübersicht zeigt ausschließlich Fakten – keine unverifizierten Bewertungen.
Standarddepot oder freies Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot gibt es in zwei grundlegenden Varianten: das Standarddepot mit vordefinierten Einstellungen und das freie Altersvorsorgedepot, bei dem Sparerinnen und Sparer ihre Anlage selbst gestalten. Die Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede:
| Merkmal | Merkmal | Standarddepot | Freies Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|---|
| Produktauswahl | Produktauswahl | Voreingestellt durch Anbieter (gesetzliche Standardeinstellungen) | Eigene Auswahl aus gesetzlich zugelassenen Anlageformen |
| Standardeinstellungen | Standardeinstellungen | Ja – Anlagekonzept ist vordefiniert | Nein – Sparer trifft aktive Anlageentscheidung |
| Eigenverantwortung | Eigenverantwortung | Gering – kein aktiver Auswahlprozess nötig | Hoch – aktive Produktauswahl erforderlich |
| Kostenbegrenzung | Kostenbegrenzung | Gesetzliche Anforderungen vorgesehen | Keine gesonderte gesetzliche Kostenobergrenze |
| Zielgruppe | Zielgruppe | Einstieg ohne tiefes Produktwissen | Informierte Sparer mit klaren Anlagevorstellungen |
| Beratungsbedarf | Beratungsbedarf | Gering – vordefiniertes Produkt | Höher – Produktauswahl erfordert Eigenrecherche |
| Flexibilität | Flexibilität | Geringer, da vordefiniert | Größer – Fonds wählbar innerhalb gesetzlicher Grenzen |
| Kapitalmarktrisiko | Kapitalmarktrisiko | Vorhanden – keine Kapitalgarantie | Vorhanden – keine Kapitalgarantie |
Beide Varianten sind staatlich gefördert (Grundzulage bis 540 €/Jahr, Kinderzulage bis 300 €/Kind, Berufseinsteigerbonus 200 €) und unterliegen denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen des Altersvorsorgereformgesetzes. Die Wahl hängt von der persönlichen Präferenz für Eigenverantwortung und Flexibilität ab.
Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan
Gefördert oder frei? Förderung, Flexibilität, Steuern und Kosten im direkten Vergleich – neutral und ohne Produktempfehlung.
Bestehenden Riester-Vertrag übertragen oder behalten?
Bestehende Riester-Verträge laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter und stehen unter Bestandsschutz. Das Altersvorsorgereformgesetz sieht Übergangsregelungen für eine mögliche Übertragung in ein Altersvorsorgedepot vor.
- Nicht vorschnell kündigen: Kündigung von Riester-Verträgen kann zur Rückforderung aller bisher erhaltenen Zulagen führen.
- Vertragswerte und Garantien prüfen: Ältere Riester-Versicherungsverträge können Garantiezinsen enthalten, die beim Wechsel verloren gehen.
- Wechselbedingungen abwarten: Die genauen Modalitäten für eine Übertragung in ein Altersvorsorgedepot werden in Durchführungsbestimmungen konkretisiert.
- Steuerliche Folgen beachten: Übertragungen können steuerliche Konsequenzen haben, die individuell geprüft werden sollten.
- Kosten und Leistungen vergleichen: Erst wenn vollständige Anbieterprodukte vorliegen, lässt sich ein sinnvoller Kostenvergleich anstellen.
Keine Wechsel- oder Kündigungsempfehlung
Diese Seite gibt keine pauschale Empfehlung für oder gegen einen Wechsel oder eine Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags. Für eine individuelle Bewertung kann professionelle Finanz- oder Steuerberatung sinnvoll sein.
Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente
Welche Unterschiede bestehen bei Förderung, Anlageformen, Garantie und Übergangsregelungen? Neutral erklärt, ohne Empfehlung.
Kosten, Förderung und Risiken
Wer ein Standarddepot in Betracht zieht, sollte folgende Aspekte verstehen:
Staatliche Förderung
Grundzulage bis 540 €/Jahr (gestaffelt nach Eigenbeitrag), Kinderzulage bis 300 €/Kind und Jahr sowie einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für Sparer unter 25 Jahren. Mindestbeitrag: 120 €/Jahr.
Effektivkosten
Das Gesetz enthält Kostenbeschränkungen für das Standarddepot. Konkrete Prozentwerte werden erst mit den tatsächlichen Produktangeboten bekannt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald verlässliche Primärquellen vorliegen.
Kapitalmarktrisiken
Das Standarddepot enthält keine gesetzliche Beitragsgarantie. Die Anlage erfolgt in kapitalmarktbasierte Fonds – der Wert kann schwanken. Wer das nicht tolerieren kann, sollte Alternativen prüfen.
Langfristige Bindung
Das Standarddepot ist für die Altersvorsorge konzipiert. Eine vorzeitige Auflösung gilt als schädliche Verwendung und führt zur Rückforderung der gewährten Zulagen. Das unterscheidet es grundlegend von einem freien Depot.
Steuerliche Behandlung
Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung des Altersvorsorgedepots in der Anspar- und Auszahlungsphase werden durch das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert. Diese Seite enthält keine steuerliche Beratung.
Fazit
Das Standarddepot ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Altersvorsorge-Reform und soll ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Der niedrigschwellige Zugang ohne eigene Anlageentscheidung macht es besonders attraktiv für Menschen, die in die staatlich geförderte Vorsorge einsteigen möchten, ohne tief in Finanzprodukte einsteigen zu müssen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Abschluss möglich. fondssuche.com empfiehlt:
- Diese Seite als Lesezeichen speichern
- Förderanspruch jetzt berechnen
- Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen
- Erst bei Marktstart ausschließlich tatsächlich verfügbare, zertifizierte Angebote prüfen
- Kosten, Anlagekonzept und Konditionen sorgfältig vergleichen
Häufige Fragen zum Standarddepot-Abschluss
Häufige Fragen
Quellen & Methodik▾
- [1]Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 156: Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026. Rechtsstand: 01.01.2027.
- [2]Bundesministerium der Finanzen (BMF): FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge. Redaktionsstand: Sommer 2026.
- [3]Deutscher Bundestag: Drucksache zum Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet März 2026.
- [4]Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Informationen zur Zulagenförderung. Stand: 2026.
