Frühstartrente – Grundlagen & Gesetzentwurf

Frühstartrente: Zeitplan und Inkrafttreten

Wo steht das Gesetz, was kommt als nächstes?

Zuletzt aktualisiert am

Lesezeit: 6 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Der BMF-Referentenentwurf zur Frühstartrente wurde am 21. Juli 2026 veröffentlicht. Bis zur Verabschiedung durch den Bundestag sind noch mehrere Schritte nötig.

Inhaltsverzeichnis

  • Stand Juli 2026: Referentenentwurf
  • Der Weg zum Gesetz
  • Möglicher Zeitplan
  • Was das für bestehende Kinder bedeutet
  • Welche Änderungen noch möglich sind
  • Praxisbeispiel: Überblick für Eltern
  • Fazit
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 21. Juli 2026 wieder (Referentenentwurf). Alle Zeitangaben sind Schätzungen; das Gesetzgebungsverfahren kann abweichen.

Stand Juli 2026: Referentenentwurf

Am 21. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Frühstartrente veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist der erste offizielle Gesetzentwurf eines Bundesministeriums, der noch mehrere parlamentarische Schritte durchlaufen muss, bevor er in Kraft tritt.

Der Referentenentwurf beschreibt die wesentlichen Eckpunkte: staatlicher Monatsbeitrag von 10 Euro für alle ab 2020 geborenen Kinder, Kosten und gesetzlicher Kostendeckel, frühestmögliche Auszahlung ab Alter 65 und eine Auffanglösung der Deutschen Bundesbank. Der Überblick zur Funktionsweise ordnet diese vorgesehenen Eckpunkte ein. Diese Punkte können sich im weiteren Verfahren noch wesentlich verändern.

Der Weg zum Gesetz

Kurzübersicht

PhaseStand im Artikel
Referentenentwurfveröffentlicht (Juli 2026)
Regierungsentwurf und Bundestagnächste mögliche Verfahrensschritte
InkrafttretenTermin offen; alle Zeitangaben sind Schätzungen

Ein Bundesgesetz durchläuft in Deutschland typischerweise folgende Stationen:

  1. Referentenentwurf: Ministerieller Erstentwurf; abgeschlossen im Juli 2026.
  2. Ressortabstimmung: Abstimmung mit anderen Ministerien; typischer Zeitbedarf: Wochen bis Monate.
  3. Regierungsentwurf: Kabinettsbeschluss; hier geschätzt ein bis drei Monate nach dem Referentenentwurf.
  4. Erste Lesung: Einbringung im Bundestag; üblicherweise einige Wochen nach dem Kabinettsbeschluss.
  5. Ausschussberatung: Prüfung der Details im Fachausschuss; Dauer: Wochen bis Monate.
  6. Zweite und dritte Lesung: Beratung und Beschluss im Bundestag nach der Ausschussphase.
  7. Bundesrat: Zustimmung oder Einspruch; häufig drei bis sechs Wochen nach dem Bundestagsbeschluss.
  8. Verkündung und Inkrafttreten: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; anschließend tritt das Gesetz zum festgelegten Termin in Kraft.

Im günstigsten Fall könnte ein Inkrafttreten Ende 2026 oder im Jahr 2027 liegen; realistischer sind 2027 oder 2028, abhängig von politischen Mehrheiten und parlamentarischer Auslastung.

Was das für bestehende Kinder bedeutet

Für Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits geboren sind, beginnen die staatlichen Beiträge rückwirkend ab Inkrafttreten – nicht rückwirkend ab Geburt. Ein 2020 geborenes Kind, das bei Inkrafttreten 2027 sieben Jahre alt wäre, bekäme noch 11 Jahre staatliche Beiträge (bis zum 18. Geburtstag), also maximal 132 Monate × 10 Euro = 1.320 Euro staatliche Cash-Einzahlungen.

Für Kinder, die nach Inkrafttreten geboren werden, laufen die Beiträge von der Geburt an. Die maximale Beitragssumme von 2.160 Euro (18 Jahre × 120 Euro) ergibt sich nur für diese Kinder. Ein ETF-Sparplan der Eltern parallel dazu kann das Depot erheblich wachsen lassen. Langfristig wirkt dabei der Zinseszinseffekt auf alle Beiträge.

Welche Änderungen noch möglich sind

Da sich der Entwurf noch am Anfang des Gesetzgebungsweges befindet, ist mit weiteren Änderungen zu rechnen. Politisch diskutiert werden könnten:

  • Erhöhung des Staatsbeitrags auf beispielsweise 15 oder 20 Euro/Monat
  • Ausweitung auf ältere Kohorten (z. B. ab Geburtsjahr 2015)
  • Einführung einkommensabhängiger Aufschläge für Geringverdiener
  • Steuerregeln für staatliche Beiträge und Kapitalerträge
  • Elternbeitragsregeln und mögliche Förderelemente für Eigenbeiträge

Auch der Kostendeckel und die genaue Ausgestaltung der Auffanglösung können noch modifiziert werden. Die Abgeltungsteuer auf Gewinne aus dem Frühstartrente-Standarddepot ist bisher nicht geregelt; unser Steuer-Überblick zur Frühstartrente sammelt die offenen Punkte.

Möglicher Zeitplan in der Übersicht

Stand Juli 2026 könnte ein realistischer Zeitplan so aussehen:

  • Juli 2026: Referentenentwurf (aktueller Stand)
  • Herbst 2026: Ressortabstimmung, Verbände-Konsultation
  • Winter 2026/2027: Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
  • Frühjahr 2027: Beratungen im Bundestag
  • Sommer/Herbst 2027: Bundesratsbeteiligung
  • Ende 2027 oder 2028: Mögliches Inkrafttreten

Diese Prognose ist unsicher. Politische Prioritäten, Koalitionsverhandlungen oder unerwartete Ereignisse können den Zeitplan verschieben. Ein Scheitern im Gesetzgebungsverfahren ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Praxisbeispiel: Was Eltern jetzt tun können

Eltern können die Wartezeit auf das Gesetz produktiv nutzen. Wer für sein Kind langfristig sparen möchte, kann bereits jetzt ein Junior-Depot eröffnen und mit einem monatlichen ETF-Sparplan beginnen. Ein solches Depot bietet volle Flexibilität: Die Anlage ist nicht auf das Rentenalter beschränkt, und das Geld kann – anders als bei der Frühstartrente – auch früher genutzt werden.

Eltern, die auf die Frühstartrente warten möchten, sollten die parlamentarische Entwicklung verfolgen. Eine Anmeldung oder Vorab-Registrierung ist nicht möglich, da das Gesetz noch nicht existiert. Erfahrungsgemäß werden nach Inkrafttreten eines solchen Gesetzes die genauen Prozesse zur Depoteröffnung oder automatischen Erfassung kommuniziert. Die vorgesehenen Auswahlwege erläutert der Beitrag Depot selbst wählen oder Standardlösung?. Benutzen Sie in der Zwischenzeit den Frühstartrente-Rechner, um verschiedene Szenarien zu projizieren.

Fazit

Der Zeitplan der Frühstartrente ist ungewiss. Was sicher ist: Das Gesetz befindet sich noch im frühen Stadium des parlamentarischen Verfahrens. Eltern sollten keine konkreten Finanzentscheidungen ausschließlich auf Basis des Referentenentwurfs treffen, sondern die weitere Entwicklung abwarten und unabhängige Beratung einholen.

Unsicherheiten im Zeitplan

Referentenentwürfe sind Arbeitsdokumente — der tatsächliche Gesetzgebungsweg kann davon abweichen:

Mögliche Verzögerungen:

  • Einwände im Bundesrat (länderspezifische Interessen)
  • Verfassungsrechtliche Bedenken (Eigentumsrechte, Generationengerechtigkeit)
  • Haushaltsverhandlungen (laufende Kosten des Förderprogramms)
  • Technische Umsetzungsprobleme (IT-Infrastruktur der Bundesbank)

Mögliche Beschleunigung:

  • Breiter politischer Konsens im Bundestag
  • Vorziehen des Inkrafttretens auf ein früheres Datum
  • Übergangsregelungen für bereits geborene Kinder

Wer kann den Zeitplan verfolgen?

Offizielle Informationsquellen für den Gesetzgebungsfortschritt:

  • Bundesministerium der Finanzen (bmf.de): Referentenentwurf und Folgedokumente
  • Bundestag-Drucksachen (bundestag.de): parlamentarische Beratungen und Abstimmungen
  • Bundesgesetzblatt (recht.bund.de): endgültiges Gesetz nach der Verabschiedung
  • Deutsche Bundesbank (bundesbank.de): Informationen zur geplanten Auffanglösung

Empfehlung: Abwarten und beobachten

Da die Frühstartrente noch nicht in Kraft ist, ist es wichtig, keine irreversiblen Entscheidungen auf Basis des Entwurfs zu treffen. Wer ein Junior-Depot als Alternative erwägt, kann das unabhängig vom Gesetzgebungsstand tun — die Frühstartrente ist keine konkurrierende, sondern eine ergänzende Maßnahme.

Stand: Juli 2026

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Detaillierte Meilensteine bis zum Inkrafttreten

Stand Juli 2026 befindet sich die Frühstartrente noch im frühen Gesetzgebungsverfahren. Folgende Meilensteine sind bis zum geplanten Inkrafttreten (voraussichtlich 2027) zu erwarten:

  • Juli 2026 – Referentenentwurf veröffentlicht: erster öffentlicher Entwurf
  • August bis Oktober 2026 – Verbandskonsultation: Stellungnahmen der Interessengruppen
  • November bis Dezember 2026 – Regierungsentwurf nach Ressortabstimmung: Einbringung in den Bundestag
  • Januar 2027 – erste Bundestagslesung: Grundsatzdebatte
  • Februar bis März 2027 – Ausschussberatungen: Detailverhandlungen
  • April 2027 – Verabschiedung im Bundestag (Schätzung): Parlamentsbeschluss
  • Mai 2027 – Zustimmung des Bundesrats (Schätzung): Beteiligung der Länderkammer
  • 1. Juli 2027 oder 1. Januar 2028 – mögliches Inkrafttreten: im Entwurf vorgesehener Start für neue Geburten

Hinweis: Diese Schätzungen basieren auf dem üblichen Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und sind mit Unsicherheit behaftet. Verzögerungen sind möglich.

Was passiert mit Kindern, die VOR dem Inkrafttreten geboren wurden?

Der Referentenentwurf enthält Übergangsregelungen für Kinder, die vor dem Inkrafttreten der Frühstartrente geboren wurden. Details:

  • Kinder, die z. B. 2025 oder 2026 geboren werden, sollen voraussichtlich mit einem angepassten Zeitplan in das System aufgenommen werden.
  • Möglicherweise werden rückwirkende Einzahlungen für den Zeitraum ab Geburt bis zum Inkrafttreten nicht geleistet, sondern nur ab Inkrafttreten prospektiv.
  • Das Übertragungsfenster (18–25 Jahre) würde dann entsprechend kürzer sein.

Für Eltern, die 2026 Kinder bekommen oder bekommen haben: Es lohnt sich, parallel ein privates Junior-Depot einzurichten, um in der Zwischenzeit eigene ETF-Sparpläne zu nutzen. Diese können nach Inkrafttreten der Frühstartrente beibehalten und ergänzen die staatliche Förderung.

Frühzeitige Vorbereitung: Was Eltern jetzt tun können

Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, können Eltern sich vorbereiten:

  1. Junior-Depot als Übergang: Ein privates Depot für das Kind einrichten und monatlich sparen — unabhängig von der Frühstartrente.
  2. Informationsquellen einrichten: Newsletter des BMF oder der Deutschen Bundesbank abonnieren.
  3. Altersvorsorgedepot prüfen: Eigenes AVD mit Kinderzulage ab 2027 nutzen.
  4. Sparerpauschbetrag des Kindes nutzen: Freistellungsauftrag beim Junior-Depot einrichten.
  5. Beratung: Bei komplexen Familienkonstellationen (Alleinerziehende, Grenzgänger, Selbstständige) frühzeitig Steuerberater einbeziehen.

Stand: Juli 2026

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Was passiert nach dem Referentenentwurf?

Mit dem Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 hat das Bundesfinanzministerium die gesetzliche Grundlage für die Frühstartrente vorgelegt. Der nächste Schritt ist die Zuleitung an die Länder und Verbände zur Stellungnahme (Länder- und Verbändeanhörung). Diese Phase dauert üblicherweise vier bis acht Wochen.

Anschließend wird der Regierungsentwurf im Bundeskabinett beschlossen. Nach der Kabinettsverabschiedung folgt das parlamentarische Verfahren: erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatungen und schließlich die abschließende Abstimmung in zweiter und dritter Lesung.

Möglicher Zeitplan bis zum Inkrafttreten

  • Sommer 2026: Länder- und Verbändeanhörung
  • Herbst 2026: Regierungsentwurf im Kabinett und mögliche erste Lesung im Bundestag
  • Herbst/Winter 2026: Ausschussberatungen
  • Winter 2026/Frühjahr 2027: mögliche abschließende Lesung und Beschluss
  • Voraussichtlich 2027: mögliches Inkrafttreten

Die Zeitangaben sind Schätzungen auf Basis des bisherigen Gesetzgebungstempos. Eine Verschiebung in das Jahr 2028 ist möglich.

Rückwirkende Anrechnung und Übergangsregelungen

Eine offene Frage ist, ob Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits älter als null Jahre sind, rückwirkende Einzahlungen erhalten. Der Referentenentwurf enthält dazu noch keine abschließende Regelung. Ähnliche Modelle aus anderen Ländern – etwa der britische Child Trust Fund – haben solche Übergangsbestimmungen gekannt.

Eltern, die jetzt handeln möchten, können in der Zwischenzeit ein Junior-Depot bei einer Direktbank oder einem Neobroker eröffnen und in kostengünstige ETF investieren. Dieses Depot bleibt unabhängig von der Frühstartrente erhalten und kann später parallel geführt werden.

Stand: Juli 2026. Alle Zeitangaben sind Prognosen und können sich durch den parlamentarischen Prozess verschieben.

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Auswirkungen auf laufende Investitionsentscheidungen

Während der Gesetzgebungsprozess läuft, stehen Eltern vor der Frage: Soll man mit eigenen Investitionen warten, bis die endgültigen Bedingungen der Frühstartrente feststehen?

Die Antwort fällt in der Regel klar aus: Nein. Die Frühstartrente ist als ergänzende, staatlich geförderte Säule konzipiert, nicht als Ersatz für private Altersvorsorge. Wer heute ein Junior-Depot mit einem ETF-Sparplan einrichtet, profitiert vom Zinseszins-Effekt bereits ab heute.

Ein wichtiger Aspekt ist das sogenannte Opportunitätskostenrisiko: Jedes Jahr, das ohne Investition vergeht, ist ein Jahr weniger Kapitalwachstum. Bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren bis zur Volljährigkeit kann ein frühzeitiger Start den Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.

Was Eltern jetzt konkret tun können:

Erstens ein Junior-Depot bei einem Neobroker oder einer Direktbank eröffnen. Die meisten Anbieter ermöglichen dies online in wenigen Minuten. Zweitens einen automatischen ETF-Sparplan einrichten – auch mit kleinen Beträgen ab 10 Euro monatlich. Drittens die Gesetzgebung zur Frühstartrente verfolgen und bei Inkrafttreten prüfen, ob und wie das staatliche Depot mit einem eigenen Depot kombiniert werden kann.

Stand: Juli 2026. Alle Prognosen zum Zeitplan sind unverbindlich.

Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Bundesministerium der Finanzen – Referentenentwurf Frühstartrente, 21. Juli 2026
  2. [2]Deutscher Bundestag – Gesetzentwürfe und parlamentarisches Verfahren
  3. [3]Verbraucherzentrale – Altersvorsorge und Kapitalanlage für Kinder
  4. [4]Deutsche Bundesbank – Kapitalmarkt und Altersvorsorge
  5. [5]BaFin – Aufsicht über Anlageprodukte und Investmentfonds

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Inhalt des Referentenentwurfs

Der BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 beschreibt die geplante Frühstartrente: 10 €/Monat staatlicher Beitrag für Kinder ab 2020, Kostendeckel 1 %, Auszahlung ab Alter 65.

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Funktionsweise der Frühstartrente

Die Frühstartrente funktioniert so: Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein Kinderdepot ein. Das Geld wächst in ETFs oder Fonds über Jahrzehnte und kann frühestens ab Alter 65 ausgezahlt werden.

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