Gesetzgebungsstand: Parlamentsberatung vom 2026-08-12 — Die Frühstartrente basiert auf dem Regierungsentwurf der Bundesregierung und ist noch kein geltendes Recht. Alle Angaben auf dieser Seite können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.

AltersvorsorgeFrühstartrente

Frühstartrente: der staatliche Kinder-Aktienplan

Der Bund plant, ab dem vorgesehenen Start monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot für für Kinder der Jahrgänge ab 2020 einzuzahlen – vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, maximal 144 Monate. Für den Jahrgang 2020 soll 2026 rückwirkend berücksichtigt werden. Diese Seite fasst den aktuellen Stand des Regierungsentwurfs neutral und ohne Produktempfehlung zusammen.

Eckdaten laut Regierungsentwurf

Staatlicher Monatsbeitrag

10 €/Monat

Förderphase

6 bis 18 Jahre · max. 144 Monate

Maximale Gesamtkostenquote

1 % p. a.

Früheste reguläre Auszahlung

Ab Alter 65

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Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente – gelegentlich auch als Kindergrunddepot bezeichnet – ist ein geplantes staatliches Vorsorgemodell für Kinder. Der Bund soll monatlich einen festen Betrag in ein Wertpapierdepot einzahlen, das auf den Namen des Kindes läuft. Das Kapital wird dort investiert und kann frühestens ab dem Rentenalter abgerufen werden.

Grundlage ist ein Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Da es sich um einen Entwurf handelt, ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Alle Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Wie funktioniert das Modell?

Das Prinzip ist einfach: Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot ein, das speziell für das Kind angelegt wird. Eltern können optional selbst einzahlen. Das Geld wird in zugelassene Anlageprodukte – voraussichtlich regulierte ETFs und Investmentfonds – investiert und profitiert vom Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.

Der Regierungsentwurf sieht zwei Depot-Wege vor: Wählen Eltern kein eigenes Depot, landet das Geld automatisch in einer gesetzlichen Auffanglösung, die bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt werden soll. Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr kann Berechtigte das Guthaben in ein eigenes Depot übertragen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Laut Regierungsentwurf sollen die Jahrgänge ab 2020berücksichtigt werden. Die staatlichen Beiträge beginnen mit dem vollendeten 6. Lebensjahr und enden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Berücksichtigung für 2026 vorgesehen.

Kosten und Anlagerestriktionen

Der Entwurf sieht einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1 % effektive Gesamtkosten pro Jahr vor. Das soll sicherstellen, dass ein wesentlicher Teil der Rendite beim Kind verbleibt und nicht durch hohe Fondskosten aufgezehrt wird. Anlageobjekte müssen reguliert und diversifiziert sein – voraussichtlich OGAW-konforme Fonds und ETFs.

Auszahlung und steuerliche Behandlung

Das Kapital soll frühestens ab dem 65. Lebensjahr abgerufen werden können. Eine vorzeitige Entnahme ist laut Regierungsentwurf nicht vorgesehen. Erträge sollen bis zur Auszahlungsphase steuerfrei bleiben; anschließend ist eine nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Die steuerliche Ausgestaltung folgt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren – insbesondere die Abgeltungsteuer konkrete Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung.

Abgrenzung: Frühstartrente vs. Junior-Depot

Ein Junior-Depot ist ein gewöhnliches Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes. Es erhält keine staatliche Förderung, bietet aber volle Flexibilität: Die Eltern können jederzeit einzahlen, die Anlagestrategie wählen und das Kapital im Bedarfsfall entnehmen. Die Frühstartrente unterscheidet sich durch den staatlichen Beitrag, gesetzliche Beschränkungen und die Bindung bis zum Rentenalter.

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Häufige Fragen zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente (auch: Kindergrunddepot) ist ein geplantes staatliches Sparmodell, bei dem der Staat monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot für Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einzahlt. Der Regierungsentwurf vom 12. August 2026 sieht maximal 144 staatliche Beitragsmonate vor.

Ist die Frühstartrente bereits geltendes Recht?

Nein. Stand 12. August 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor; das parlamentarische Verfahren läuft noch. Die Frühstartrente ist daher noch kein geltendes Recht. Alle Angaben beziehen sich auf diesen Entwurf und können sich noch ändern.

Welche Kinder haben Anspruch auf die staatlichen Beiträge?

Nach dem Regierungsentwurf sollen Kinder der Jahrgänge ab 2020 berücksichtigt werden. Die staatlichen Beiträge beginnen grundsätzlich mit dem vollendeten 6. Lebensjahr und enden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung für 2026 rückwirkend berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der staatliche Monatsbeitrag?

Der Regierungsentwurf sieht einen staatlichen Beitrag von 10 Euro pro Monat vor – also 120 Euro im Jahr. Über die Förderphase vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind maximal 144 Monate beziehungsweise 1.440 Euro staatliche Einzahlungen vorgesehen.

Was passiert, wenn kein eigenes Depot eröffnet wird?

Wenn kein privates Depot gewählt wird, soll das Guthaben in eine gesetzliche Auffanglösung fließen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die kollektive Anlage bis zum vollendeten 35. Lebensjahr in ein eigenes Depot übertragen werden kann. Die genaue praktische Ausgestaltung bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.

Wann kann das Geld aus der Frühstartrente ausgezahlt werden?

Der Regierungsentwurf sieht eine reguläre Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr vor. Das Kapital bleibt damit grundsätzlich langfristig für die Altersvorsorge gebunden.

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den Regierungsentwurf zur Frühstartrente vom 12. August 2026 und stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Der Regierungsentwurf ist noch nicht geltendes Recht; Inhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Bitte konsultieren Sie vor Entscheidungen einen unabhängigen Berater.