Geldanlage für Kinder

OSKAR kids: ETF-Sparplan für Kinder

Wie das Produkt funktioniert, welche Depotvarianten es gibt und wie Eltern für ihr Kind langfristig Vermögen aufbauen.

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Das Wichtigste in Kürze

OSKAR kids ist ein automatisch verwalteter ETF-Sparplan für Kinder: breit gestreutes Portfolio, laufende Überwachung und Rebalancing inklusive — Eltern richten das Depot einmal ein, OSKAR übernimmt den Rest (Datenstand: 01.08.2026: 1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + ca. 0,14 % TER). Das Depot kann je nach Wahl im Namen des Kindes (Kapital gehört dem Kind, Zugriff ab 18) oder im Namen der Eltern geführt werden — mit unterschiedlichen Folgen für Eigentum, Steuer und Flexibilität. Kursrisiken bestehen wie bei allen Aktien-ETFs.

Wie OSKAR kids funktioniert

OSKAR kids ist kein separates Produkt, sondern die OSKAR-Standardvermögensverwaltung, angepasst für Kindersparpläne. Das Depot kann je nach Eröffnungsweg im Namen des Kindes oder im Namen der Eltern geführt werden — mit unterschiedlichen Eigentumsfolgen (siehe Tabelle unten). Eltern richten das Depot ein und verwalten es; OSKAR übernimmt Portfolioauswahl und Rebalancing automatisch.

Der typische Ablauf:

  1. Elternteil eröffnet das Depot — im Namen des Kindes oder der Eltern (aktuelle Eröffnungsoptionen beim Anbieter prüfen).
  2. Risikoprofil und Anlagehorizont werden festgelegt – bei Kinderdepots typischerweise langfristig, was einen höheren Aktienanteil ermöglicht.
  3. OSKAR stellt ein ETF-Portfolio zusammen und pflegt es laufend.
  4. Monatliche Sparrate oder Einmalanlage möglich (aktuelle Konditionen und Mindestanlage beim Anbieter prüfen).

Wichtig: OSKAR kids führt das Depot nicht automatisch im Namen des Kindes. Eltern können wählen, welche Variante sie einrichten. Die Wahl hat weitreichende rechtliche Konsequenzen — siehe Tabelle unten.

Depot im Namen des Kindes oder der Eltern

Bei OSKAR kids können Eltern wählen, ob das Depot im Namen des Kindes oder im Namen der Eltern geführt wird. Diese Wahl hat weitreichende Konsequenzen:

MerkmalDepot im Namen des KindesDepot im Namen der Eltern
Eigentümer des KapitalsKind (ab Eröffnung)Eltern
VerfügungsrechtEltern verwalten bis 18 J.; Kind ab Volljährigkeit alleinEltern jederzeit
Ab Volljährigkeit (18 J.)Kind verfügt frei; Eltern haben keinen Zugriff mehrKeine automatische Übertragung; Schenkung nötig
SteuerKind versteuert Erträge (eigener Sparerpauschbetrag 1.000 €/Jahr)Eltern versteuern Erträge
Schenkung bei ÜbertragungNicht nötig (gehört schon dem Kind)Nötig bei Übertragung ans Kind; Schenkungsteuer prüfen
BAföG-AnrechnungWird dem Kind als Vermögen angerechnetElternvermögen, nicht beim Kind angerechnet
Insolvenzschutz ElternNicht pfändbar für Eltern-SchuldenKann im Insolvenzfall der Eltern in die Masse fallen
ElternflexibilitätGering – Geld gehört dem KindHoch – Eltern können jederzeit entnehmen

Welche Variante OSKAR kids konkret anbietet und unter welchen Bedingungen, bitte direkt beim Anbieter prüfen. Bei steuerlichen oder erbrechtlichen Fragen empfiehlt sich professionelle Beratung.

Vergleich: OSKAR kids vs. selbst geführtes Junior-Depot

Ein Junior-Depot bei einem Direktbroker ist eine günstigere Alternative zu OSKAR kids — erfordert aber mehr eigenes Engagement bei der ETF-Auswahl:

KriteriumOSKAR kidsJunior-Depot (Direktbroker)
VerwaltungAutomatisch durch Robo-AdvisorEigenständig durch Eltern
KostenVerwaltungsgebühr + ETF-KostenNur ETF-Kosten (ggf. Ordergebühren)
FlexibilitätPortfolioauswahl durch OSKARFreie ETF-Auswahl
AufwandGering nach EinrichtungGelegentliche Kontrolle/Anpassung
Staatliche FörderungKeineKeine (außer ggf. VL)
RebalancingAutomatisch, schwellenbasiertManuell

Wer die Kosten priorisiert und bereit ist, einen ETF-Sparplan selbst einzurichten, kann mit einem selbst geführten Junior-Depot günstiger investieren.

Frühstartrente im Vergleich

Die Frühstartrente ist ein geplantes staatliches Programm: Der Staat zahlt monatlich 10 € in ein gebundenes Kinderdepot ein — ohne Eigenbeitrag der Eltern. OSKAR kids ist ein privates Marktprodukt ohne staatliche Förderung. Beide schließen sich nicht aus.

MerkmalOSKAR kidsFrühstartrente(laut Regierungsentwurf, 12.08.2026)
Staatliche FörderungKeine10 €/Monat vom Staat
Eigenbeitrag ElternJa – Eltern zahlen selbst einNicht erforderlich; optional (Entwurf lässt offen)
Beginn der BeiträgeFrei wählbar ab KontoeröffnungAb dem 6. Lebensjahr (Jahrgänge ab 2020)
Gesetzlicher KostendeckelKeiner (Marktkonditionen)Max. 1 % p.a. effektive Gesamtkosten
KapitalbindungKeine (je nach Depotvariante jederzeit verfügbar)Früheste reguläre Auszahlung ab Alter 65
AnbieterOSKAR (privater Robo-Advisor)Regulierte Anbieter + Bundesbank-Auffanglösung
ProduktstatusAktiv verfügbarGeplant (Stand: 2026-08-12, noch kein Gesetz)

Quellenhinweis (Frühstartrente): Staatlicher Monatsbeitrag (10 €), Berechtigungsstart (ab dem 6. Lebensjahr, Jahrgänge ab 2020) und Kostendeckel (max. 1 % p.a.) laut Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Gesetzgebungsstand: Regierungsentwurf, parlamentarisches Verfahren — noch kein geltendes Recht. Alle Angaben können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Alle Details auf der Frühstartrente-Detailseite.

Kosten & Gebühren (Datenstand: 01.08.2026)

Stand 01.08.2026 laut OSKAR-Preisverzeichnis (gilt auch für OSKAR kids):

MarktwertVerwaltungsgebühr p.a.
Bis 10.000 €1,00 %
10.000 bis unter 50.000 €0,80 %
Ab 50.000 € (OSKAR black)0,70 %

Zusätzlich fallen ETF-Produktkosten (TER, ca. 0,14 % p.a.) an. Konditionen können sich ändern; aktuelle Angaben beim Anbieter prüfen.

Rechtliche Hinweise zum Kinderdepot

  • Depot im Namen des Kindes: Das Geld gehört dem Kind: Wenn das Depot im Namen des Kindes geführt wird, gehört das Kapital rechtlich dem Kind. Ab Volljährigkeit (18 Jahre) ist das Kind uneingeschränkt verfügungsberechtigt; Eltern können das Kapital nicht für eigene Zwecke entnehmen. Bei einem Depot im Namen der Eltern gelten andere Eigentumsregeln.
  • Steuerlicher Sonderstatus bei Kinderdepot: Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag (1.000 € p.a.) und können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Bei Depot im Namen der Eltern versteuern diese die Erträge. Bei Fragen zur Steueroptimierung empfiehlt sich ein Steuerberater.
  • Großeltern und Verwandte: Einzahlungen von Großeltern oder anderen Verwandten in ein Kinderdepot können als Schenkung gewertet werden. Schenkungsteuer-Freibeträge (10 Jahre je Verwandtschaftsgrad) sollten berücksichtigt werden. Steuerliche Beratung empfohlen.

Risiken & Grenzen

  • Kapitalverlustrisiko: ETF-Portfolios unterliegen Kursschwankungen. Auch bei langem Anlagehorizont sind erhebliche temporäre Verluste möglich.
  • Kein Zugriff vor Volljährigkeit (Depot im Namen des Kindes): Das Kapital ist für das Kind langfristig gebunden. Im Notfall (z. B. unvorhergesehene Eltern-Ausgaben) ist das Kinderdepot im Namen des Kindes kein verfügbarer Puffer.
  • Gebühren laufen auch in Verlustphasen: Verwaltungsgebühr und ETF-Kosten (TER) fallen unabhängig von der Wertentwicklung an.
  • Kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung: Die Eigentumsrechtsfragen bei Kinderdepots sind komplex. Diese Seite informiert allgemein; keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Quellen & Methodik

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