Glossar

Geeignetheitsprüfung

Das Wichtigste in Kürze

Die Geeignetheitsprüfung ist die regulatorische Prüfung, ob eine konkrete Anlageempfehlung oder Finanzportfolioverwaltung zu den Zielen, Kenntnissen, Erfahrungen und finanziellen Verhältnissen eines Kunden passt.

Bei einer Anlageberatung müssen Finanzdienstleister die für die Beurteilung erforderlichen Kundenangaben erheben und die Empfehlung daran ausrichten. Dazu gehören je nach Dienstleistung etwa Anlageziele, Risikotoleranz, Verlusttragfähigkeit, Kenntnisse und Erfahrungen. Die Prüfung soll verhindern, dass ein Produkt allein wegen seiner Eigenschaften oder wegen einer allgemeinen Zielgruppe empfohlen wird.

Die Geeignetheitsprüfung ist nicht dasselbe wie eine Angemessenheitsprüfung. Bei der Angemessenheit steht insbesondere im Vordergrund, ob ein Kunde die Risiken und Funktionsweise eines Produkts aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen verstehen kann. Eine bestandene Geeignetheitsprüfung ist außerdem keine Garantie dafür, dass eine Anlage erfolgreich ist.

Quelle: BaFin – Anlageberatung.

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