Vermögenswirksame Leistungen

OSKAR VL: Vermögenswirksame Leistungen flexibel anlegen

Wie OSKAR VL Arbeitgeberbeiträge in ETF-Portfolios anlegt — ohne siebenjährige Sperrfrist, ab 25 € Sparrate, mit automatischer Verwaltung.

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Das Wichtigste in Kürze

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Arbeitgeberzahlungen, die direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers fließen. OSKAR VL legt diese Beiträge in ein automatisch verwaltetes Portfolio aus 100 % Aktien-ETFs an — ab 25 € Sparrate, ohne Mindestlaufzeit und zu regulären OSKAR-Kosten. OSKAR VL ist bewusst als flexible, ungeförderte VL-Lösung gestaltet: Dadurch besteht keine klassische siebenjährige Sperrfrist, und der Vertrag kann nach den aktuellen Bedingungen flexibel beendet werden. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es bei OSKAR VL nicht. Kursrisiken bestehen wie bei allen Aktien-ETF-Investments.

OSKAR VL einrichten VL flexibel in ETFs anlegen — ohne siebenjährige Sperrfrist, ab 25 € Sparrate.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die er zweckgebunden in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Die Rechtsgrundlage ist das 5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG).

Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber VL zahlt, regeln Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer wählt den Sparvertrag; der Arbeitgeber überweist direkt dorthin. VL ist keine Pflichtleistung des Arbeitgebers — wer VL nutzen möchte, sollte das aktiv beim Arbeitgeber ansprechen.

Das 5. VermBG unterscheidet zwischen VL-Anlageformen mit und ohne staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage). Nicht jeder VL-Vertrag löst einen Förderanspruch aus.

Arbeitgeberbeitrag

Der Betrag variiert je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung — kein einheitlicher Satz.

Zweckgebunden

VL dürfen nur in gesetzlich zugelassene Sparformen fließen (Fondssparplan, Bausparvertrag u. a.).

5. VermBG

Regelt Zulässigkeit und staatliche Förderung. Nicht alle Vertragsformen sind förderfähig.

OSKAR VL im Detail

OSKAR VL ermöglicht es, Arbeitgeberbeiträge (VL) in ein automatisch verwaltetes ETF-Portfolio zu investieren. Das Prinzip ist identisch mit der Standardvariante: Die Scalable Capital Bank GmbH wählt Fonds aus, führt das Rebalancing durch und berechnet eine Verwaltungsgebühr (Datenstand: 01.08.2026: 1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + ca. 0,14 % ETF-Kosten).

Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer freiwillig eigene Beträge einzahlen. Datenstand: 01.08.2026: Mindestrate 25 € monatlich laut Anbieter. Aktuelle Konditionen und Mindestanlage direkt bei OSKAR prüfen.

Keine VermBG-Sperrfrist: OSKAR VL unterliegt nicht der siebenjährigen Sperrfrist des 5. VermBG, da es sich nicht um einen nach VermBG anerkannten Vertrag handelt. Es gelten die OSKAR-üblichen Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Aktuelle Vertragsbedingungen beim Anbieter prüfen.

Flexibel statt gefördert: das Konzept von OSKAR VL

OSKAR VL ist bewusst als flexible, ungeförderte VL-Lösung gestaltet. Dadurch besteht keine klassische siebenjährige Sperrfrist, und der Vertrag kann nach den aktuellen Bedingungen flexibel beendet werden. OSKAR bestätigt ausdrücklich die fehlende Förderung und den Verzicht auf eine feste siebenjährige Sperrfrist.

Sachlich gehört dazu: Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des 5. VermBG gilt nur für gesetzlich anerkannte Anlageformen; OSKAR VL zählt nicht dazu. Wer die Sparzulage (20 % auf bis zu 400 € p.a.) nutzen möchte, benötigt dafür einen separat geführten förderfähigen Vertrag.

Wer OSKAR VL wählt, entscheidet sich bewusst für:

  • Automatisiertes Portfolio-Management mit 100 % Aktien-ETFs
  • Sparrate ab 25 € und keine Mindestlaufzeit
  • Keine siebenjährige Sperrfrist — flexible Beendigung möglich
  • Keine Arbeitnehmer-Sparzulage; reguläre OSKAR-Kosten (1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + TER)

Förderfähige VL-Alternativen im Überblick

Wer VL anlegen und dabei die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen möchte, hat verschiedene Optionen. OSKAR VL ist eine davon — ohne Förderanspruch:

VL-AnlageformFörderfähig nach VermBG?AnlageKapitalgarantie
Förderfähiger FondssparplanJa (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG)Aktien-ETFs oder FondsNein
BausparvertragJa (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 VermBG)Spar-/DarlehensvertragJa (Guthaben)
BanksparplanNein – keine Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VermBG: VL-Einzahlung möglich, aber kein Sparzulage-Anspruch)ZinsgutschriftJa
Nicht geförderter ETF-DirektsparplanNeinSelbst verwaltetes DepotNein
OSKAR VL (Robo-Advisor)Nein (Nullförderungsvertrag)ETF-Portfolio automatisch verwaltetNein

Für aktuelle Einkommensgrenzen (§ 13 Abs. 2 VermBG) und Antragsmodalitäten bitte das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater konsultieren. Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar.

Vergleich: OSKAR VL vs. förderfähiger Fondssparplan vs. Banksparplan

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den häufigsten VL-Anlageformen:

KriteriumOSKAR VLFörderfähiger FondssparplanBanksparplan
Staatliche ZulageNein (Nullförderungsvertrag)Ja (20 % auf bis zu 400 € p.a.)Keine Arbeitnehmer-Sparzulage
AnlageformETF-Portfolio (Robo-Advisor)Aktien-/ETF-FondsZinsanlage
KursrisikoJaJaNein (Kapitalgarantie)
VermBG-Sperrfrist (7 Jahre)Nein (eigene Regelung)Ja (sofern Zulage beantragt)Ja (sofern Zulage beantragt)
Verwaltungsgebühr1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + TERGgf. Ausgabeaufschlag / DepotgebührKeine bis gering
RenditechanceMarktabhängig, langfristig höher möglichMarktabhängigNiedrig (Zinsniveau)

Renditevergleiche zwischen ETF-Produkten und Banksparplänen sind von zukünftiger Marktentwicklung abhängig und nicht vorhersehbar. Der Banksparplan bietet Kapitalerhalt, der ETF-Fondssparplan Renditechance gegen Kursrisiko.

Checkliste vor dem VL-Vertragsabschluss

  1. Arbeitgeber fragen: Zahlt der Arbeitgeber VL? In welcher Höhe? Gilt ein Tarifvertrag?
  2. Förderziel klären: Soll die Arbeitnehmer-Sparzulage genutzt werden? Dann ist dafür ein separat geführter förderfähiger Vertrag nach 5. VermBG nötig. Wer Flexibilität ohne Sperrfrist bevorzugt, ist bei OSKAR VL richtig.
  3. Einkommensgrenzen prüfen: Die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (§ 13 Abs. 2 VermBG). Bei höherem Einkommen entfällt der Förderzugang ohnehin.
  4. Konditionen vergleichen: Verwaltungsgebühr + ETF-Kosten von OSKAR mit alternativen VL-Anlageformen vergleichen (förderfähige Fondssparpläne, Banksparplan, Bausparvertrag).
  5. Kündbarkeit prüfen: OSKAR VL unterliegt den OSKAR-üblichen Laufzeit- und Kündigungsregelungen (nicht den VermBG-Sperrfristen). Aktuelle Bedingungen beim Anbieter prüfen.
  6. Kursrisiko berücksichtigen: OSKAR VL investiert in Aktien-ETFs; Kursschwankungen und Verluste sind möglich. Der typischerweise lange VL-Anlagehorizont kann Schwankungen abmildern.

Wichtige Hinweise

  • Kursschwankungen: ETF-Portfolios unterliegen Marktrisiken; eine Kapitalgarantie besteht nicht.
  • Keine Arbeitnehmer-Sparzulage: OSKAR VL ist eine ungeförderte VL-Lösung; für die Sparzulage nach § 13 5. VermBG ist ein separat geführter förderfähiger Vertrag nötig.
  • Laufende Kosten: Verwaltungsgebühr (1,00–0,70 % p.a. gestaffelt) und ETF-Kosten (ca. 0,14 % TER) fallen unabhängig von der Wertentwicklung an.
  • Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung; aktuelle Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen.

Fazit

OSKAR VL macht aus vermögenswirksamen Leistungen einen flexiblen ETF-Baustein: 100 % Aktien-ETFs, Sparrate ab 25 €, keine Mindestlaufzeit und keine klassische siebenjährige Sperrfrist — die Verwaltung übernimmt OSKAR automatisch zu regulären Konditionen. Wer die Arbeitgeberbeiträge unkompliziert und ohne lange Bindung am Kapitalmarkt anlegen möchte, findet hier eine bewusst flexible VL-Lösung.

Häufige Fragen

Quellen & Methodik

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