OSKAR Geldanlage im Überblick
Alle OSKAR-Varianten im Überblick: ETF-Sparplan, Kids, VL und Black.
Vermögenswirksame Leistungen
Wie OSKAR VL Arbeitgeberbeiträge in ETF-Portfolios anlegt — ohne siebenjährige Sperrfrist, ab 25 € Sparrate, mit automatischer Verwaltung.
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Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Arbeitgeberzahlungen, die direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers fließen. OSKAR VL legt diese Beiträge in ein automatisch verwaltetes Portfolio aus 100 % Aktien-ETFs an — ab 25 € Sparrate, ohne Mindestlaufzeit und zu regulären OSKAR-Kosten. OSKAR VL ist bewusst als flexible, ungeförderte VL-Lösung gestaltet: Dadurch besteht keine klassische siebenjährige Sperrfrist, und der Vertrag kann nach den aktuellen Bedingungen flexibel beendet werden. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es bei OSKAR VL nicht. Kursrisiken bestehen wie bei allen Aktien-ETF-Investments.
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die er zweckgebunden in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Die Rechtsgrundlage ist das 5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG).
Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber VL zahlt, regeln Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer wählt den Sparvertrag; der Arbeitgeber überweist direkt dorthin. VL ist keine Pflichtleistung des Arbeitgebers — wer VL nutzen möchte, sollte das aktiv beim Arbeitgeber ansprechen.
Das 5. VermBG unterscheidet zwischen VL-Anlageformen mit und ohne staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage). Nicht jeder VL-Vertrag löst einen Förderanspruch aus.
Arbeitgeberbeitrag
Der Betrag variiert je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung — kein einheitlicher Satz.
Zweckgebunden
VL dürfen nur in gesetzlich zugelassene Sparformen fließen (Fondssparplan, Bausparvertrag u. a.).
5. VermBG
Regelt Zulässigkeit und staatliche Förderung. Nicht alle Vertragsformen sind förderfähig.
OSKAR VL ermöglicht es, Arbeitgeberbeiträge (VL) in ein automatisch verwaltetes ETF-Portfolio zu investieren. Das Prinzip ist identisch mit der Standardvariante: Die Scalable Capital Bank GmbH wählt Fonds aus, führt das Rebalancing durch und berechnet eine Verwaltungsgebühr (Datenstand: 01.08.2026: 1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + ca. 0,14 % ETF-Kosten).
Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer freiwillig eigene Beträge einzahlen. Datenstand: 01.08.2026: Mindestrate 25 € monatlich laut Anbieter. Aktuelle Konditionen und Mindestanlage direkt bei OSKAR prüfen.
Keine VermBG-Sperrfrist: OSKAR VL unterliegt nicht der siebenjährigen Sperrfrist des 5. VermBG, da es sich nicht um einen nach VermBG anerkannten Vertrag handelt. Es gelten die OSKAR-üblichen Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Aktuelle Vertragsbedingungen beim Anbieter prüfen.
OSKAR VL ist bewusst als flexible, ungeförderte VL-Lösung gestaltet. Dadurch besteht keine klassische siebenjährige Sperrfrist, und der Vertrag kann nach den aktuellen Bedingungen flexibel beendet werden. OSKAR bestätigt ausdrücklich die fehlende Förderung und den Verzicht auf eine feste siebenjährige Sperrfrist.
Sachlich gehört dazu: Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 des 5. VermBG gilt nur für gesetzlich anerkannte Anlageformen; OSKAR VL zählt nicht dazu. Wer die Sparzulage (20 % auf bis zu 400 € p.a.) nutzen möchte, benötigt dafür einen separat geführten förderfähigen Vertrag.
Wer OSKAR VL wählt, entscheidet sich bewusst für:
Wer VL anlegen und dabei die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen möchte, hat verschiedene Optionen. OSKAR VL ist eine davon — ohne Förderanspruch:
| VL-Anlageform | Förderfähig nach VermBG? | Anlage | Kapitalgarantie |
|---|---|---|---|
| Förderfähiger Fondssparplan | Ja (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG) | Aktien-ETFs oder Fonds | Nein |
| Bausparvertrag | Ja (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 VermBG) | Spar-/Darlehensvertrag | Ja (Guthaben) |
| Banksparplan | Nein – keine Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VermBG: VL-Einzahlung möglich, aber kein Sparzulage-Anspruch) | Zinsgutschrift | Ja |
| Nicht geförderter ETF-Direktsparplan | Nein | Selbst verwaltetes Depot | Nein |
| OSKAR VL (Robo-Advisor) | Nein (Nullförderungsvertrag) | ETF-Portfolio automatisch verwaltet | Nein |
Für aktuelle Einkommensgrenzen (§ 13 Abs. 2 VermBG) und Antragsmodalitäten bitte das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater konsultieren. Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den häufigsten VL-Anlageformen:
| Kriterium | OSKAR VL | Förderfähiger Fondssparplan | Banksparplan |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulage | Nein (Nullförderungsvertrag) | Ja (20 % auf bis zu 400 € p.a.) | Keine Arbeitnehmer-Sparzulage |
| Anlageform | ETF-Portfolio (Robo-Advisor) | Aktien-/ETF-Fonds | Zinsanlage |
| Kursrisiko | Ja | Ja | Nein (Kapitalgarantie) |
| VermBG-Sperrfrist (7 Jahre) | Nein (eigene Regelung) | Ja (sofern Zulage beantragt) | Ja (sofern Zulage beantragt) |
| Verwaltungsgebühr | 1,00–0,70 % p.a. gestaffelt + TER | Ggf. Ausgabeaufschlag / Depotgebühr | Keine bis gering |
| Renditechance | Marktabhängig, langfristig höher möglich | Marktabhängig | Niedrig (Zinsniveau) |
Renditevergleiche zwischen ETF-Produkten und Banksparplänen sind von zukünftiger Marktentwicklung abhängig und nicht vorhersehbar. Der Banksparplan bietet Kapitalerhalt, der ETF-Fondssparplan Renditechance gegen Kursrisiko.
OSKAR VL macht aus vermögenswirksamen Leistungen einen flexiblen ETF-Baustein: 100 % Aktien-ETFs, Sparrate ab 25 €, keine Mindestlaufzeit und keine klassische siebenjährige Sperrfrist — die Verwaltung übernimmt OSKAR automatisch zu regulären Konditionen. Wer die Arbeitgeberbeiträge unkompliziert und ohne lange Bindung am Kapitalmarkt anlegen möchte, findet hier eine bewusst flexible VL-Lösung.
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