Glossar

Verlustverrechnung

Von Saarbrücken

Hinweis: Dieser Beitrag kann gekennzeichnete Partnerlinks enthalten.

Das Wichtigste in Kürze

Möglichkeit, realisierte Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Bei Kapitalerträgen unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen allgemeinen Verlusttöpfen (Aktiengewinne/-verluste) und dem Verlustverrechnungstopf für sonstige Kapitalerträge. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Fondserträgen. Nicht verrechenbare Verluste werden in ein Folgejahr vorgetragen (Verlustvortrag).

Passende Artikel

Ratgeber
6 Min.

Frühstartrente: Zeitplan und Inkrafttreten

Der BMF-Referentenentwurf zur Frühstartrente wurde am 21. Juli 2026 veröffentlicht. Bis zur Verabschiedung durch den Bundestag sind noch mehrere Schritte nötig.