Glossar

Teilfreistellung

Von Saarbrücken

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Das Wichtigste in Kürze

Teil der Fondserträge, der beim Anleger steuerfrei bleibt, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen.

Im Privatvermögen sind bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil) 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds (mind. 25 %) 15 %, bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 %. Die Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt (§ 20 InvStG).

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