Glossar

Einkommensteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen, zu dem je nach Sachverhalt auch Kapital- oder Auslandseinkünfte gehören können.

Für die Berechnung werden steuerlich relevante Einkünfte ermittelt, um bestimmte Abzüge und Freibeträge ergänzt und anschließend nach den gesetzlichen Regeln besteuert. Welche Einkünfte in welcher Form zu berücksichtigen sind, hängt unter anderem von der Einkunftsart, dem Wohnsitz, dem Doppelbesteuerungsabkommen und der persönlichen Situation ab. Bei Kapitalanlagen gelten teilweise besondere Regelungen und Abgeltungswirkungen.

Bei einem Grenzgänger kann die Frage, welchem Staat ein Einkommen zugeordnet wird, durch ein Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst werden. Einkommensteuer ist daher nicht einfach mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Die konkrete Steuerlast lässt sich aus dem Begriff allein nicht ableiten.

Einkommensteuer ist nicht dasselbe wie Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer wird häufig an der Quelle einbehalten, während Einkommensteuer die umfassendere Steuerart für natürliche Personen ist. Quelle: Bundesfinanzministerium – Einkommensteuer.

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